Anfrage zur Verwendung der Inklusionspauschale

30.05.2023 Anfrage Meldungen FDP Hürth

Die gemeinsame Fraktion von FDP und Freien Wählern hat eine Anfrage zur Verwendung der Inklusionspauschale an den Bürgermeister gestellt. Insbesondere geht es um die Frage, ob die Inklusionspauschale überhaupt beantragt wurde, zu welchem Zweck sie beantragt wurde und welche Mittel ggf. bewilligt wurden. Die Anfrage lautet wie folgt:

Das zum 01.10.2022 neu eingerichtete Regionale Bildungsbüro (RBB) wurde seitens des obligatorischen Lenkungskreises mit der Bewirtschaftung der Mittel zur Förderung schulischer Inklusion beauftragt, die als „Inklusionspauschale“ an die Kreise und kreisfreien Städte gezahlt werden. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“.

Der Anteil der Inklusionspauschale, des sogenannten „Korb II“ für den Rhein-Erft-Kreis, beträgt laut Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) vom 14.12.2022 für das Schuljahr 2022/2023 675.622,95 EUR. Zunächst wurden jeder Kommune 50.000,00 EUR angeboten. Die Kommunen haben Bedarfe entsprechend zurückgemeldet. Hauptsächlich werden die Gelder für Personalkosten von Schulsozialarbeit verwendet. Die zweckentsprechende Verwendung muss im Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2023 stattfinden.

Wird die Summe nicht vollständig zweckentsprechend in dem laufenden Schuljahr verwendet, muss der entsprechende Restbetrag bis zum 01.04.2024 an die Landeskasse zurückgezahlt werden. In der veröffentlichten Liste der diese Mittel anfragenden Kommunen ist die Stadt Hürth nicht aufgeführt.

  • Wurde die Inklusionspauschale nicht beantragt?
  • Falls nein, warum nicht?
  • Falls ja, wann und für welchen Zweck wurde Sie beantragt, und wieviel Mittel stehen in Aussicht?
			

				
				

Dr. Christian Karaus

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Fraktionsgeschäftsführer

mehr erfahren
			

				
				

Kurt Martmann (Freie Wähler Hürth)

Fraktionsvorsitzender