Digitalisierung und Online-Bürgerservice verpassen Klassenziel

13.11.2022 Meldungen Fraktion FDP/Freie Wähler Hürth

Auf Antrag der gemeinsamen Fraktion von FDP und Freien Wählern wurde im Hauptausschuss am 08.11.2022 das Thema Digitalisierung und Online-Bürgerservice behandelt (s. Meldung vom 03.10.2022). Denn zum 01.01.2023 ist die Stadtverwaltung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, viele Bürgeranliegen digital anzubieten. Anträge sollen zukünftig auch am PC von zuhause aus gestellt werden können.

Die Stadt Hürth verfehlt – wie viele andere Kommunen – dieses Klassenziel zum Jahresende und Anträge müssen weiterhin noch persönlich im Rathaus gestellt werden.

„Wir haben einen Kassensturz bürgerbezogener Digitalisierung zum 31.12.2022 erwartet, hierzu war die Verwaltungsführung nicht bereit“, so Ratsmitglied Kurt Martmann (FWH), Vertreter der gemeinsamen Fraktion von FDP und Freien Wählern im Hauptausschuss.

Ein Vertreter der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) hatte im Hauptausschuss vorgetragen, dass rund 250 – 300 Verwaltungsleistungen nach dem OZG ab 01.01.2023 digital abrufbar sein müssen. Hiervon erreicht die Stadt Hürth lediglich einen Anteil von etwa 50%.

„Wir sind enttäuscht, dass die bürgerbezogene Digitalisierung der Verwaltung offenkundig nur schleppend verläuft und gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden“, so Martmann.

 

 

 

			

				
				

Dr. Christian Karaus

Stadtverbandsvorsitzender

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Kurt Martmann (Freie Wähler Hürth)

Fraktionsvorsitzender