Antrag: Stand der digitalen Transformation in der Hürther Stadtverwaltung
14.09.2022 Anträge Meldungen Fraktion FDP/Freie Wähler Hürth
Die gemeinsame Fraktion von FDP und Freien Wählern hat beantragt, im nächsten Hauptausschuss am 08.11.2022 von der Verwaltung über den Stand der gesetzlich vorgesehenen digitalen Transformation in der Stadtverwaltung unterrichtet zu werden.
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird gebeten, zur Sitzung des nächsten Hauptausschusses am 08.11.2022 zum Stand der gesetzlich vorgesehenen digitalen Transformation in der Stadtverwaltung zu berichten.
Dabei ist auch der Zeithorizont bis zur erwarteten Vollendung perspektivisch anzugeben und detailliert darzustellen. Hierzu soll ein kompetenter Mitarbeiter der kdvz (Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur) eingeladen werden, der zu der Situation der Grundsatzproblematik in Hürth und ggs. in den Nachbarkommunen referiert.
Begründung:
In Beantwortung unserer diesbezüglichen Anfrage vom 09.11.21 hatten Sie mitgeteilt, dass auf der Grundlage des 2017 beschlossenen Onlinezugangsgesetzes (OZG) von den 575 zu digitalisierenden Dienstleistungen der Verwaltung sich lediglich 35 in der Umsetzung befinden. Die Verwaltung sei hierbei auf die Unterstützung der kdvz angewiesen. Nach gut einem Jahr bitten wir um aktuelle und nachvollziehbare Darstellung des Sachstands und Angabe einer Zeitachse, bis wann die Digitalisierung in welchen Schritten abgeschlossen sein wird. Wichtig ist auch die Darstellung, wie andere kreisangehörige Städte die Digitalisierungsprobleme angehen und lösen.
Der Presse (KStA vom 29.08.2022) war unlängst zu entnehmen, dass in NRW zwar zwischenzeitlich 338 OZG-Leistungen mindestens in einer Kommune verfügbar seien, aber nur 9(!!) kommunale Dienstleistungen seien flächendeckend landesweit aktuell digital abrufbar. Die kdvz soll im Einzelnen darlegen, warum der Weg der Digitalisierung in Deutschland so viel Zeit in Anspruch nimmt, während andere Länder in der EU hier schon wesentlich weiter sind. Vor allem soll aber aufgezeigt werden, wie aus Sicht der kdvz die Transformation nunmehr beschleunigt umgesetzt werden kann, um dem seit 2017 bestehenden Gesetzesauftrag nachzukommen. Der Bürger erwartet zurecht mehr Digitalisierung im kommunalen Bereich; sie entlastet aber auch die Verwaltung, personelle Ressourcen könnten woanders besser eingesetzt werden.