FDP und Freie Wähler fordern Einführung der Bezahlkarte in Hürth

Für mehr Transparenz, Effizienz und Fairness in der Sozialpolitik

01.07.2025 Anträge Meldungen FDP Kreisverband Rhein-Erft

Die Fraktion FDP / Freie Wähler im Rat der Stadt Hürth setzt sich für die Einführung einer Bezahlkarte zur Leistungsgewährung für Asylbewerber ein. In der Ratssitzung am 01.07.2025 wurde dazu ein entsprechender Antrag eingebracht. Ziel ist es, die Stadt Hürth an die landesweite Einführung der Bezahlkarte anzuschließen und auf das von CDU und Grünen bevorzugte „Opt-Out“-Modell zu verzichten.

Warum eine Bezahlkarte?

Die Bezahlkarte ermöglicht eine moderne, transparente und digital unterstützte Verwaltung der Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit können kommunale Ressourcen effizienter genutzt und Leistungen zielgerichteter erbracht werden. Zudem kann die bisher aufwändige Ausgabe von Schecks – aktuell etwa acht Fälle pro Monat in Hürth – entfallen.

Durch die Karte lassen sich bestimmte Warengruppen oder Nutzungsmöglichkeiten einschränken, etwa Glücksspiel oder Zahlungen an bestimmte Onlineanbieter. Auch Auslandsüberweisungen sind mit der Karte in der Regel nicht möglich. So wird sichergestellt, dass die gewährten Leistungen ausschließlich im deutschen Versorgungsraum verwendet werden – ganz im Sinne der Zweckbindung öffentlicher Gelder.

Gegen das Opt-Out-Modell

Die von CDU und Grünen unterstützte Option, auf die Bezahlkarte zu verzichten (Opt-Out), lehnen wir ab. Eine einheitliche Einführung stärkt nicht nur die Gerechtigkeit zwischen den Kommunen, sondern entlastet auch die Verwaltung und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des Sozialstaats. In Zeiten wachsender Haushaltsbelastung erwarten viele Bürger einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln.

Mehr Fairness und Entlastung

Erfahrungen aus anderen Städten wie Passau, Hannover oder Osnabrück zeigen zudem: Die Einführung der Bezahlkarte kann dazu führen, dass sich Menschen, die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen, für andere Standorte entscheiden. So kann die Karte auch zur Entlastung der kommunalen Infrastruktur beitragen – ohne dabei Abschreckung als Ziel zu verfolgen.

Rechtskonform und sozial ausgewogen

Die Maßnahme ist gesetzlich zulässig und unterliegt den Vorgaben des Sozialgesetzbuches – insbesondere im Hinblick auf Menschenwürde, Gleichbehandlung und Bedarfsdeckung. Die Bezahlkarte ist daher kein Mittel der Ausgrenzung, sondern ein Instrument für einen sachgerechten, transparenten und modernen Sozialstaat.

FDP und Freie Wähler stehen für eine verantwortungsvolle Sozialpolitik – zum Wohle der Betroffenen und der Allgemeinheit.