Kein Platz für Hürther Kinder auf Hürther Schulen

19.03.2023 Allgemein Meldungen Fraktion FDP/Freie Wähler Hürth

Für 31 Kinder aus Hürth wird das nächste Schuljahr nicht auf einem der beiden Hürther Gymnasien beginnen. Der Grund: Die Kapazität der Schulen ist erschöpft. Eine Lösung könnte darin bestehen, Hürther Kinder gegenüber ortsfremden Kindern zunächst zu priorisieren.

Um diese Priorisierung vornehmen zu können, hat der Hürther Stadtrat in einer Dringlichkeitsentscheidung die Anwendung der Regelung §46 Abs. 6 Schulgesetz NRW beschlossen. Diese Regelung erlaubt es dem Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen, Hürther Kinder gegenüber ortsfremden Kindern zu bevorzugen. Eine der Voraussetzungen ist, dass das ortsfremde Kind auch in seiner Heimatgemeinde die entsprechende Schulform besuchen kann.

Die Bezirksregierung ignoriert die Dringlichkeitsentscheidung allerdings und hat die Schulleiter der beiden Gymnasien (ASG und EMG) angewiesen, die vorhandenen Plätze unter allen Anmeldungen auszulosen. Dies führt nun dazu, dass 31 Familien aus Hürth ihre Kinder nicht auf eines der Hürther Gymnasien schicken können.

Trotz des zweifelhaften Vorgehens der Bezirksregierung ist sie doch nicht allein verantwortlich für diese Fehlentwicklung. Die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD machen es sich hier mit dem Fingerzeig auf die Bezirksregierung zu einfach. Auch die Hürther Stadtverwaltung muss sich die Frage gefallen lassen, wie es zu dieser Situation kommen konnte und warum die Schulentwicklungsplanung offenbar am Bedarf vorbei geplant hat. Einige Entwicklungen waren bei der Planung sicherlich noch nicht absehbar – wie z.B. die hohe Zahl an Kindern aus Flüchtlingsfamilien. Allerdings erschließt sich uns als FDP nicht, warum mit der Aktivierung des §46 Abs. 6 Schulgesetz NRW so lange gewartet wurde, dass nun eine Dringlichkeitsentscheidung in das laufende Verfahren hinein notwendig wurde. Die allermeisten Entwicklungen, die nun zu den erhöhten Schülerzahlen führen, waren bereits vor Monaten absehbar. Hätte man bereits frühzeitig beschlossen, die oben genannte Regelung aus dem Schulgesetz bei Bedarf anzuwenden, hätten alle Seiten mehr Planungssicherheit gehabt, die Stadtverwaltung wäre möglicherweise bei der Bezirksregierung auf offenere Ohren gestoßen und 31 Hürther Familien hätten nun ein Problem weniger.