Preisträger
2011 Hürth Rockt e.V.
2010 Netzwerk Löwenzahn e.V.
2009 Lions-Club Hürth e.V.
Präambel
Die liberale Bürgergesellschaft lebt vom Ehrenamt. Ohne dieses Engagement von tausenden Mitbürgern wäre unsere Gesellschaft vor Ort gar nicht lebensfähig. Es sind einzelne Menschen, aber auch Vereine und Interessengruppen, die sich im Rahmen ihrer Zielsetzung engagieren und einmischen, die Zeichen setzen und helfen. Um diese herausragende Arbeit zu unterstützen tritt die FDP dafür ein, dass dieses Engagement gefördert und unterstützt wird. Die FDP Hürth will dieses Engagement darüber hinaus auch selbst aktiv würdigen und möchte daher besonders erwähnenswerte Beispiele aus der Praxis hervorheben und ehren.
Der Parteitag der FDP Hürth hat daher am 23.03.2009 die Einführung des "Liberalen Preises für bürgerschaftliches Engagement" und die nachfolgende Satzung beschlossen:
§1
1.
Die FDP Hürth vergibt einmal Jährlich einen Preis an Menschen, Vereine oder Organisationen,
• die in Hürth leben, ansässig sind oder in Hürth wirken,
• deren Wirken als gutes Beispiel bürgerschaftlichen Engagements Vorbildcharakter hat,
• die das Miteinander in Liberalität und Toleranz fördern und
• deren Wirken nicht in Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
2.
Förderungswürdig sind insbesondere Menschen, Vereine und Organisationen aus den Bereichen
• Sport,
• Kultur,
• Bildung und
• Sozialem
die sich im Sinne des Abs. 1 besonders verdient gemacht haben.
3.
Der Preis trägt den Namen „Liberaler Preis für bürgerschaftliches Engagement“
§ 2
Die Höhe des Preises beträgt 500,00 €. Das Preisgeld wird nicht zweckgebunden vergeben.
§3
Der Vorstand der FDP Hürth macht einmal jährlich dem ordentlichen Parteitag der FDP Hürth einen oder mehrere Vorschläge, wem der Preis verliehen werden soll. Über den Preisträger/die Preisträgerin entscheidet der Ortsparteitag auf Vorschlag des Vorstandes mit einfacher Mehrheit.
Die Preisverleihung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.
§ 4
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Preis.
§ 5
Über Änderungen dieser Satzung entscheidet der Ortsparteitag.
Sollten einzelne Klauseln dieser Satzung unwirksam sein, so soll dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung führen.
Hürth, 23.03.2009
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STADT HÜRTH